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Hinweise zum Straßenverkehrsgesetz (StVG) und weitere Anmerkungen

Allgemein

Motorbetriebene Fahrzeuge unterliegen regelmäßig den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug mittels Verbrennungs-, Elektromotor oder Brennstoffzellentechnik angetrieben wird. Kraftfahrzeuge (Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden) müssen gem. § 1 StVG von der zuständigen Behörde zum Verkehr zugelassen sein, sofern diese auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden.

Auf welchen Wegen darf ich mit meinem Scooter / Elektromobil fahren?

Ein Scooter / Elektromobil (für Senioren) ist verkehrsrechtlich gesehen ein Krankenfahrstuhl. Und auch für diese Fahrzeuge gelten die Allgemeinen Straßenverkehrsvorschriften. Sie müssen jedoch als Fahrer von Krankenfahrstühlen bzw. Scootern / Elektromobilen keinen Gurt anlegen und bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h keinen Helm tragen. Ist das Fahrzeug schneller als 20 km/h, besteht Helmpflicht. Sie können mit Ihrem Scooter / Elektromobil auf Bürgersteigen und Fußwegen unterwegs sein. Ist kein Bürgersteig vorhanden, dürfen Sie auch auf der Straße fahren. Hier gilt es dann natürlich, für andere Verkehrsteilnehmer kein Hindernis darzustellen und – ganz wichtig – sich selbst nicht zu gefährden. Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind, dürfen Sie mit Ihrem Scooter / Elektromobil auch auf kombinierten Rad- und Fußwegen fahren. Innerstädtisch ist in Fußgängerzonen oder auf Fußwegen Schrittgeschwindigkeit bis maximal 6 km/h erlaubt.

Brauche ich einen Führerschein, um Scooter / Elektromobile zu fahren?

Elektrisch betriebene Krankenfahrstühle sind einsitzige Kraftfahrzeuge. So auch Scooter / Elektromobile, die bauartbedingt nicht allzu hohe Geschwindigkeiten ermöglichen. Sie wurden konstruiert, um körperlich eingeschränkte oder gebrechliche Menschen zu befördern. Daher hat der Gesetzgeber alle Fahrer von Krankenfahrstühlen mit Elektroantrieb – wie Scooter / Elektromobile (für Senioren) – mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h von der Erlaubnis- und Ausweispflicht befreit. Sie benötigen keinen Führerschein oder Prüfbescheinigung.

Wer darf überhaupt Scooter / Elektromobile fahren?

Sie müssen mindestens 15 Jahre sein. Die geltenden Straßenverkehrsregeln sind Ihnen vertraut. Sie sind körperlich in der Lage, sich mit einem Fahrzeug wie einen Scooter / Elektromobil sicher im innerstädtischen Straßenverkehr und außerhalb geschlossener Ortschaften zu bewegen. Bei behinderten Jugendlichen bzw. Kindern unter 15 Jahren ist die Geschwindigkeit eines Scooters auf 10 km/h zu drosseln.

Sind eine Betriebserlaubnis oder ABE erforderlich?

Für jedes Fahrzeug, das schneller als 6 km/h fährt, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis. Zur Betriebserlaubnis gehört ein TÜV- Gutachten sowie ein abgestempelter Vermerk Ihrer Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle). Statt dieser Betriebserlaubnis wird alternativ auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) anerkannt. Alternativ gilt ebenfalls die EG-Konformitätserklärung bzw. COC Dokument für EU und Deutschland. Mit diesen Dokumenten erhalten Sie bei Ihrer Versicherung das Mofa-Versicherungskennzeichen (siehe auch den nächsten Punkt).

Muss eine Versicherung für Scooter / Elektromobile für Senioren abgeschlossen werden?

Ein motorbetriebener Krankenfahrstuhl bzw. Scooter / Elektromobil bis 6 km/h Geschwindigkeit benötigt keine Versicherung oder Betriebserlaubnis. Schließen Sie dennoch zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Haftpflichtversicherung ab oder oder bemühen Sie sich darum, den Scooter / Elektromobil bei Ihrer bestehenden Privathaftpflicht mit in den Vertrag aufzunehmen. Alle anderen motorbetriebene Krankenfahrstühle bzw. Scooter / Elektromobile, die schneller als 6 km/h fahren, sind immer zu versichern (Mofa-Kennzeichen).

Was hat sich bei der StVZO im Bereich Krankenfahrstühle bzw. Scooter / Elektromobile geändert?

Vor dem Jahr 2002 durften Sie mit 25 km/h schnellen Scootern / Elektromobilen am Straßenverkehr teilnehmen. Das ist seit 2002 anders: Neue Krankenfahrstühle / Scooter / Elektromobile dürfen nur noch 15 km/h schnell sein und müssen nach §18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO und ECE-R 69 mit einer typgeprüften, reflektierenden Heckmarkierungstafel bzw. entsprechenden Reflektoren an der Fahrzeugrückseite ausgestattet sein.

Stromkosten für die Aufladung für Scootern / Elektromobile für Senioren

Die Stromkosten sind bei einer Vollladung eines Senioren Elektromobils recht überschaubar. Eine Batterieladung – abhängig vom Scooter-Modell – liegt im Durchschnitt zwischen ca. 0,50 -1,50 EURO.

Sind Kraftfahrzeugsteuern zu entrichten?

Nein. Und zum TÜV muss Ihr Scooter / Elektromobil auch nicht.

Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Dennoch ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung.